Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Tourismus Ostalb ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.deine-ostalb.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund unverhältnismäßiger Belastung momentan noch nicht barrierefrei:
PDF-Dateien, Formulare, Broschüren und andere Download-Dateien sind eventuell nicht barrierefrei. Diese werden schnellstmöglich durch barrierefreie Versionen ersetzt.

Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache werden schnellstmöglich zur Verfügung gestellt. Untertitel von Videos: Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.

Teilweise sind Bilder und Grafiken noch nicht durch Beschreibungen ergänzt worden.

Dateien von Drittanbietern sind eventuell nicht barrierefrei.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am Datum 10.11.2022 aufgrund eigener Bewertungen erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am Datum 10.11.2022 überprüft und aktualisiert.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.deine-ostalb.de aufgefallen? Sie können sich gerne bei Stabsstelle Tourismus des Landratsamts Ostalbkreis melden. Schicken Sie uns dazu eine E-Mail an tourismus@ostalbkreis.de

Sie können uns auch anrufen oder per Post kontaktieren:
Landratsamt Ostalbkreis
Stabsstelle Tourismus
Gartenstraße 97
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1793

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stabsstelle Tourismus des Landratsamts Ostalbkreis wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stabsstelle Tourismus des Landratsamts Ostalbkreis nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die Beauftragte des Ostalbkreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Beauftragte des Ostalbkreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Petra Pachner
Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1878
E-Mail: petra.pachner@ostalbkreis.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.